Mitglied werden
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Mitglied der Hostsharing eG werden und welche Verpflichtung Sie damit eingehen.
Satzung lesen
Lesen Sie die Satzung der Genossenschaft genau durch. Sie enthält alle wichtigen Bestimmungen. Folgende Punkte sollten Sie besonders beachten:
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Wer Mitglied werden will, muss sich mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligen. Ein Geschäftsanteil hat einen Nennwert von 64 Euro. Die Beteiligung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erklärt wird und das anteilige Geschäftsguthaben eingezahlt wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung erwirbt das Mitglied einen Anteil am Unternehmen. Details finden Sie in unserer Satzung Ziffer 2.3 ff.
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Um die Verwaltungskosten der Genossenschaft zu decken, erheben wir einen Mitgliedsbeitrag. Dieser Beitrag beträgt zur Zeit 10 Euro pro Monat.
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Nachschusspflicht: Eine Nachschusspflicht über den eingezahlten Geschäftsanteil hinaus ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft haftet gegenüber Gläubigern nur mit ihrem Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Mitglieder haften nicht über die Höhe seines eingezahlten Geschäftsguthabens hinaus.
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Kündigungsfrist: Sie können Ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen. Das Geschäftsjahr endet am 31.12. des jeweiligen Jahres. Bei der Auszahlung der Geschäftsanteile werden Verluste der Genossenschaft ggf. anteilig berücksichtigt (vgl. §73 GenG).
Beitrittserklärung ausfüllen und absenden
Füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus und senden Sie das unterzeichnete Formular auf dem Postweg an unser Büro:
Hostsharing eG
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg
Germany
Um den Verwaltungsaufwand im Interesse ihrer Mitglieder gering zu halten, bittet die Hostsharing eG ihre Mitglieder um eine Einzugsermächtigung.
Die Mitgliedschaft in der Hostsharing eG ist wirksam, wenn die Beitrittserklärung vom Vorstand gegengezeichnet ist.
Eine Kopie der vom Vorstand unterzeichneten Beitrittserklärung wird Ihnen zugesendet.