Was ist eine Genossenschaft?
Welchen Zweck hat eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen mit demokratisch gewählten Organen und einem Förderauftrag gegenüber den Mitgliedern. Menschen schließen sich in einer Genossenschaft zusammen, um wirtschaftliche Ziele gemeinsam effizienter zu erreichen als im Alleingang. Eine Genossenschaft vertraut auf die eigene Kraft. Sie ist kein Spielball von Investoren, sondern ein unabhängiges Unternehmen im gemeinschaftlichen Besitz der Mitglieder. Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind wichtige Prinzipien.
Genossenschaften haben einen gesetzlichen Auftrag: Die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder.
Die Hostsharing eG fördert ihre Mitglieder durch die Bereitstellung einer hochverfügbaren, professionellen Hosting-Plattform mit individuell anpassbaren Serviceleistungen und kompetenter Beratung.
Einer Genossenschaft können natürliche oder juristische Personen angehören.
Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft besteht aus den Mitgliedern, der Generalversammlung und den demokratisch gewählten Organen. Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie der Organe der Genossenschaft sind in der von der Generalversammlung beschlossenen Satzung geregelt.
Mitglieder
Die Mitglieder sind das Herz einer Genossenschaft. Sie gestalten ihre Genossenschaft auf demokratische Weise und durch ihr freiwilliges Engagement. Sie wählen und entlasten auf der Generalversammlung den Vorstand und den Aufsichtsrat. Sie entscheiden über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinn- und Verlustverteilung. Jedes Mitglied kann Anträge zur Beschlussfassung einreichen.
Die Hostsharing eG bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich entsprechend den persönlichen Interessen und Fähigkeiten im Unternehmen direkt zu engagieren.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ zur Willensbildung der Genossenschaft. Sie wird einmal im Jahr einberufen. Jedes Mitglied hat auf der Generalversammlung eine Stimme.
Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehören:
- die Feststellung des Jahresabschlusses,
- die Verteilung von Gewinnen und Verlusten und
- die Wahl und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Generalversammlung besteht aus einer Einladungs-, Diskussions-, und Abstimmungsphase. Jedes Mitglied kann auf der Generalversammlung Anträge zur Abstimmung stellen. Die Einladungsphase bietet die Möglichkeit, sich mit den Anträgen zur Generalversammlung auseinander zu setzen. Die Diskussionsphase dient der Willensbildung der Mitglieder.
In der Hostsharing eG wird die Generalversammlung auf elektronischem Wege durchgeführt. Eine physische Anwesenheit zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort ist somit nicht nötig, um sich an der Willensbildung zu beteiligen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen, die von der Generalversammlung gewählt werden. Mitglieder des Aufsichtsrates müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Mitglieder zwischen den Generalversammlungen.
Seine Aufgaben sind
- die laufende Überwachung der Geschäftsführung,
- die Beratung des Vorstandes und
- die Berichterstattung in der Generalversammlung.
Mitglieder der Genossenschaft können sich mit ihren Anliegen jederzeit direkt an den Aufsichtsrat wenden.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Er wird von der Generalversammlung gewählt. Mitglieder des Vorstandes müssen Mitglied der Genossenschaft sein. Die Aufgabe des Vorstandes ist die eigenverantwortliche Leitung und Vertretung der Genossenschaft nach außen und innen. Die Handlungsbefugnis kann durch eine Satzungregelung eingeschänkt werden. Ein generelles Weisungsrecht von anderen Organen besteht nicht.
Prüfungsverband
Eine Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an. Dieser Prüfungsverband führt alle zwei Jahre eine Pflichtprüfung durch. Die gesetziche Prüfung erfolgt für die Genossenschaft als Ganzes (Vermögenslage, Mitgliederführung, Geschäftsführung), um die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung feststellen zu können. Die Hostsharing eG ist Mitglied im Genossenschaftsverband e.V.
Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.
Die Hostsharing eG ist seit ihrer Gründung Mitglied des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V.
Die Hauptaufgabe des Verbandes ist die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Behörden.