3. Umverteilung technologischer Gestaltungsmacht, Demokratie und Teilhabe
In diesem Artikel geht es um die dritte Forderung: »Wir fordern, dass digitale Monopole kontrolliert und die digitale Welt demokratisiert werden.«
Im dritten Teil heißt es: »Wir fordern, dass digitale Monopole kontrolliert und die digitale Welt demokratisiert werden.« Wir begrüßen diese Forderung würden jedoch weitergehen und fordern – übrigens in Übereinstimmung mit nationalen Monopolgesetzen – die Zerschlagung von digitalen Monopolen.
Allerdings ist es sachlich richtiger von einem digitalen Oligopol zu sprechen. Die digitale Welt wird von einer Handvoll Konzerne beherrscht. In der westlichen Hemisphäre sind dies vor allem Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (kurz GAFAM). Da die Konzerne teilweise in Konkurrenz zueinander agieren, gibt es keine klassischen Monopolstrukturen, sodass auch die nationalen Monopolgesetze nicht greifen.
Gestaltungsmacht ist eine Frage wirtschaftlicher Macht
Offensichtlich ist jedoch, dass innerhalb des digitalen Oligopols eine Demokratisierung des digitalen Welt unmöglich ist. Die Eigentumsverhältnisse verhindern dies.
Demokratische Mitbestimmung ist nur in demokratisch organisierten Unternehmen möglich. Konsum- und Einkaufsgenossenschaften sind so aufgebaut, dass diejenigen, die die Leistung der Genossenschaft in Anspruch nehmen (die Nutzerinnen und Nutzer), gleichzeitig auch über die demokratischen Gremien der Genossenschaft die Geschäftspolitik des Unternehmens bestimmen. Die Interessen des Anbieters und des Abnehmers überschneiden sich. Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist das anders; sie müssen für Dritte Rendite erwirtschaften.
Verbot von Tracking und anderen bedenklichen Geschäftspraktiken
In 3.1. wird ein Verbot von Tracking, Profilbildung und anderweitig komplexen Verhaltensanalysen gefordert. Da digitale Plattformkonzerne wie Google oder Facebook ihr Geschäftsmodell genau auf dieser Monetarisierung von Nutzerdaten aufgebaut haben, liefe ein Verbot letztlich darauf hinaus, dass die bekannten ›Kostenlos-Angebote‹ dieser Konzerne vom Markt verschwänden. Wir würden das begrüßen, da »Geschäftsmodelle, die dem Gemeinwohl und dem Klima- sowie Umweltschutz dienen« solche Praktiken nicht benötigen.
Allerdings müssen auch gemeinwohlorientierte Geschäftsmodelle die Kosten für ihre technische Infrastruktur refinanzieren. Wie dies geschehen soll, sagen die Autoren der Forderung leider nicht. Sie verweisen darauf, dass gemeinwohlorientierte Geschäftsmodelle gefördert werden müssen. Wir sind der Meinung, dass durch eine öffentliche Förderung keine nachhaltige Finanzierung von gemeinwohlorientierten Geschäftsmodellen oder von dezentralen Strukturen wie dem Fediverse nicht möglich ist.
Neue wirtschaftliche Strukturen für neue Geschäftsmodelle
In Punkt 3.2.1 werden jedoch Forderungen erhoben, die in die richtige Richtung gehen. Dort heißt es: »Öffentliche Aufgaben insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge und digitale Infrastrukturen sind einer demokratischen Kontrolle zugänglich zu machen. Partizipative und kollaborative Organisations- und Geschäftsmodelle sollen dabei angewandt werden. Kooperatives Wirtschaften wie bei Genossenschaften oder Vereinen soll entbürokratisiert und rechtssicher digital ermöglicht werden. Existierende Programme der Start-up-Förderung sollen auf beteiligungsorientierte Gründungen ausgerichtet werden.«
In unveränderten wirtschaftlichen Strukturen werden auch immer wieder strukturell ähnliche Geschäftsmodelle entstehen. Durch partizipative und kollaborative Organisationsformen und durch kooperatives Wirtschaften in Genossenschaften lassen sich wirtschaftliche Machtverhältnisse verändern, sodass auch qualitativ neue Geschäftsmodelle entstehen können.
Digitale Infrastrukturen in genossenschaftlicher Hand können durch die demokratischen Gremien einer Genossenschaft, also durch die Mitglieder der Genossenschaft und Nutzer der Infrastrukturen, kontrolliert werden. In solchen genossenschaftlichen Strukturen werden die Nutzer digitaler Infrastruktur direkt und unmittelbar über die Kosten der Infrastruktur informiert. Dadurch kann sich in der breiten Bevölkerung ein Bewusstsein entwickeln dafür, dass digitale Ressourcen nicht einfach da sind und scheinbar kostenlos genutzt werden können.
Als Modell für eine digitale Welt ohne Tracking, Profiling und Verhaltensanalysen kann das Fediverse dienen. Bei dem dezentral aufgebauten Netzwerk gibt es keine Monetarisierungsmöglichkeiten mit Hilfe von Tracking und Profilbildung. Es müssen deshalb neue Methoden gefunden werden, die technische Infrastruktur, die für den Betrieb der dezentralen Fediverse-Server nötig ist, zu refinanzieren. Gelingt es nicht, das Fediverse nachhaltig zu finanzieren, droht das Fediverse zu einem sozialen Netz zu degenerieren, das selbstausbeuterisch getragen, parasitär genutzt und durch Almosen finanziert wird.
Leider fehlen Forderungen zur nachhaltigen Finanzierung digitaler Services und auch zu den Trägerschaften gibt es keine klaren Formulierungen. So sollen, wie in Forderung 3.2.6 formuliert, ›Räte mit zivilgesellschaftlicher Beteiligung‹ Sorge dafür tragen, dass das Angebot nicht nur Profitinteressen folgt. Und bei Medienplattformen wird ein öffentlich-rechtliches Modell angestrebt, bei dem jedoch keine staatlichen Monolithe geschaffen werden sollen.
Eine Vergemeinschaftung digitaler Infrastruktur in genossenschaftlicher Hand erscheint uns das vielversprechendere Modell. Die Hostsharing eG, die DENIC eG und die DATEV eG zeigen, wie nachhaltig genossenschaftliche Lösungen sein können.