Cologne Digital: Meinungsfreiheit, Urheberrecht, Uploadfilter
Heiße Debatte zwischen dem Befürworter der Urheberrechtsreform Axel Voss MdEP und Gegner Prof. Skibicki in der IHK zu Köln.
Köln, 5. Oktober 2018. Zu einer hochbrisanten öffentlichen Veranstaltung luden Junge Union Köln und die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Köln im Rahmen von Cologne Digital zwei erklärte Gegenspieler zur Diskussion unter dem Motto “Recht auf freie Meinung oder Schutzschirm für das Urheberrecht” ein. Hochbrisant, weil das eine der zentralen Weichenstellungen zukunftsgerichteter Digitalpolitik und somit Chancen künftiger Wertschöpfung in der EU überhaupt beleuchtete, was wohl immer noch nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit angekommen ist.
Auf dem von c-Netz Vorstand Florian Weber souverän geleiteten Podium diskutierten Axel Voss (CDU), Mitglied des Europäischen Parlamentes und dessen umstrittener Berichterstatter zur EU Reform des Urheberrechtes mit Professor Dr. Klemens Skibicki, Professor für Volkswirtschaftslehre, Marketing und Marktforschung an der privaten Cologne Business School in Köln. Zugleich ist er Unternehmer und war bis 2018 Mitglied des Beirats Junge Digitale Wirtschaft beim Bundeswirtschaftsministerium, scharfer Kritiker des von Voss maßgeblich vorangetriebenen EU-Rechtssetzungsvorhabens.
Der erwartungsgemäß dieses verteidigende Europarlamentarier hob hervor, das Urheberrecht sei seit ca. 150 Jahren Bestandteil der europäischen Kultur und sichere so deren Bestand. Demgegenüber seien Youtube und andere vergleichbare Plattformen Monopolisten, die in die Schranken gewiesen werden müssten. Google und Facebook dürfe es nicht erlaubt werden, von der geistigen Arbeit anderer ohne faire Beteiligung der Urheber zu profitieren; das sei Diebstahl. Deren enorme wirtschaftliche Macht stelle ein Bedrohung dar, die eingeschränkt werden müsse.
Demgegenüber hielt Wirtschaftshistoriker Skibicki das gesamte
Urheberrecht für überholt. Anders als früher erlaube es das World Wide
Web und dessen Technologien, dass jedermann mit einem Smartphone zum
Publisher werden könne. Das Problem jetzt ein
umgekehrtes:
Während die Verlage früher für die Autoren die
unverzichtbare Funktion des Publishers, nämlich das Veröffentlichen und zugänglich machen des Werkes,
erbrachten, könne heute praktisch jeder online
publizieren. Daher gebe es jetzt im Gegensatz zu früher kein Unter-,
sondern ein Überangebot an Informationen. Wenn Suchmaschinen und
soziale Medien dafür Filterfunktionen zur Auswahl der Informationen
erbrächten und damit Geld verdienten, sei das nicht nur in Ordnung, sondern erwünscht. Von
der Gesetzgebung profitierten in Wahrheit kaum die Urheber, sondern vielmehr die Verlage,
die es in den letzten Jahren völlig versäumt hätten, sich dem
technologischen Wandel anzupassen und nun ihre Privilegien und Pfründe vom
Gesetzgeber sichern lassen möchten, obwohl diese nicht mehr gerechtfertigt seien. Es sei eine mit der Einführung der Gewerbefreiheit durch die Stein-Hardenbergschen Reformen im 18. Jahrhundert vergleichbare Situation.
In der anschließenden Diskussion wies Hostsharing Vorstand Dr. Martin Weigele, Informatiker und Jurist, darauf hin, dass man durchaus Sympathien haben könne für die Position von Axel Voss, die monopolartige Macht der Silicon Valley Konzerne einzuschränken. Nur sei der von ihm vorgesehene Weg über Urheber- und Leistungsschutzrecht völlig indiskutabel und verfehlt, weil er enorme Kollateralschäden für Innovation und neue Geschäftsmodelle mit hohem Kundennutzen verursache und darüber hinaus zu massiven Beschränkungen der Meinungsfreiheit führe. Getroffen würden in Wahrheit IT-Mittelständler und Startups anstelle der großen Monopolisten aus Silicon Valley. Nötig sei vielmehr ein kartellrechtlicher Ansatz.
Weitere Diskussion
In der weiteren Diskussion entstand der Eindruck, dass die überwiegende Mehrzahl der EU Parlamentarier offenbar mit solch komplexen Rechtssetzungsaufgaben völlig überfordert ist und noch dazu mit der erforderlichen tiefgreifenden Analyse vor derart wichtigen Weichenstellungen von Regierungen und Kommission offenbar allein gelassen wird. Man konnte fast den Eindruck gewinnen, dass sich Axel Voss in Wirklichkeit gewünscht hätte, mit seinen Kritikern einen vernünftigen Kompromiss zu erzielen, der keine desaströsen Kollateralschäden für das World Wide Web verursacht. Noch wäre es dafür im Rahmen des “Trilogs”, dem Einigungsverfahren zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament, nicht zu spät. Wir werden den Fortgang des Verfahrens weiter beobachten und hier berichten.