Digitale Souveränität

Telekom AG beendet E-Mail-Blockade von Wettbewerbern

Die Telekom lenkt ein und schaltet eine umstrittene Filterfunktion in Speedport-Routern bis Ende 2018 ab. Stärkung der Netzneutralität nach monatelanger Verhandlung. Missbrauchsverfahren der Hostsharing eG nach § 42 TKG bei Bundesnetzagentur beigelegt.

In dem von Hostsharing angestrengten Missbrauchsverfahren nach § 42 TKG bei der Bundesnetzagentur lenkte die Telekom ein und erklärte eine umstrittene Filterfunktion in ihren Speedport-Routern bis Ende des Jahres abzuschalten. Die Filterfunktion blockierte in der Voreinstellung Mailausgangsserver von Wettbewerbern. Die Hostsharing eG nahm daraufhin ihre Beschwerde gegen die Telekom vor der Bundesnetzagentur zurück.

Der Hintergrund des Verfahrens

Immer wieder waren die Mail-Ausgangsserver der Hostsharing eG für Genossenschaftsmitglieder und ihre Kunden nicht erreichbar. Sie konnten über ihre eigenen SMTP-Server keine E-Mails versenden. Es stellte sich heraus, dass diese Schwierigkeit ausschließlich bei Personen auftrat, die Speedport-Router der Telekom benutzten. Diese sind von der Telekom so vorkonfiguriert, dass sie die Maildienste unabhängiger Anbieter wie zum Beispiel der Hostsharing eG blockieren. Die Dienste ihrer größeren Konkurrenten hatte die Telekom ebenso wie ihre eigenen über eine Whitelist-Datenbank von dieser Sperre ausgenommen.

Hostsharing bietet seinen Mitgliedern zu jeder Domain auch die entsprechenden Mailserver unter eigener Domain an. E-Mails werden dann über den eigenen SMTP-Server versendet. Diese Postausgänge wurden durch den voreingestellten Filter in den Speedport-Routern blockiert. Erst ein manuelles Ausschalten der Filterfunktion über die Speedport-Konfiguration Liste sicherer E-Mail-Server behebt das Problem. Das ist jedoch für viele Kunden nicht unmittelbar ersichtlich, sodass ein Verschulden beim Mail-Server der Hostsharing vermutet wurde.

Hostsharing ist nicht der einzige unabhängige Mailanbieter, der so massiv behindert wurde. Auch andere Anbieter mit flexiblen Mail-Server-Konfigurationen sind davon betroffen.

Missbrauchsverfahren nach § 42 TKG bei Bundesnetzagentur (BNetzA)

Hostsharing wandte sich zunächst vergeblich mit der Bitte an die Telekom, die Blockade durch einen Eintrag in die Whitelist zu beenden. Die Art und Weise, in welcher die Telekom die Filterung durchführt, erlaubte aber nicht die erforderliche technische Flexibilität, um die Vielzahl selbst konfigurierbarer E-Mail-Dienste des genossenschaftlichen Webhosters von der Sperrung auszunehmen.

Daher beantragte Hostsharing im Sommer 2017 bei der BNetzA, die diskriminierende Mailfilterung der Telekom im Rahmen der Missbrauchsaufsicht nach § 42 TKG abzustellen.

In dem langwierigen Verfahren musste die Beschlusskammer der BNetzA abwägen, ob das Interesse der Telekom, mit der Filterung Spam reduzieren zu wollen, einen Missbrauch der Marktmacht gegenüber Hostsharing durch Blockieren von deren SMTP-Mailausgangs-Servern darstellt.

Die IT-Experten von Hostsharing haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Art der Filterung, welche die Telekom einsetzt, kein dem Stand der Technik entsprechendes Verfahren zur Spambekämpfung mehr ist. Heute gibt es – anders als vor fünfzehn Jahren – praktisch keine E-Mail-Server mehr, die für anonymen Spam-Versand noch erfolgreich genutzt werden können. Das macht die Filterfunktion, wie sie derzeit von der Telekom bereitgestellt wird, für den angestrebten Zweck irrelevant.

Telekom lenkt ein und schaltet Filterfunktion ab

Schließlich hat die Telekom im Juni »ohne Anerkennung einer Rechtspflicht« erklärt, sie werde die Blockadefunktion bis Ende des Jahres vollständig aus den Speedport Routern entfernen, soweit dies technisch möglich sei.

Daraufhin hat die Hostsharing eG ihren Antrag bei der BNetzA, auf Beseitigung der Filterung wegen missbräuchlichen Verhaltens nach § 42 TKG, zurückgenommen.

Erfolg für unabhängige Anbieter und Stärkung der Netzneutralität

Der Vorstand der Genossenschaft ist mit dem Ergebnis zufrieden. »Wir sind froh, dass unsere Mitglieder und deren Kunden bald auch mit standardmäßig konfigurierten Speedport-Routern ungehinderten Zugang zu unseren Mailservern haben werden«, sagt Dr. Martin Weigele. »Wir sehen hierdurch auch die Netzneutralität im Internet gestärkt.«

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